Gesundheitsförderung für unsere Mitarbeiter
Die Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und die betriebliche Gesundheitsförderung sind wichtige Ziele der Heinrich Buhk GmbH & Co. KG.
Die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit unserer Mitarbeiter langfristig zu erhalten werden gleichrangig zu wirtschaftlichen Überlegungen mit in die betriebliche Organisation eingebunden und fortlaufend optimiert.
Hierfür bieten wir unseren Mitarbeitern die Möglichkeit, einen steuerfreien Zuschuss (wird dann in der Gehalts-/Lohnabrechnung berücksichtigt) von bis zu 500,- € jährlich, d.h. monatlich 44,- € zu bekommen. Voraussetzungen sind Qualitätsanforderungen sowie der Leitfaden Prävention.
Unsere Arbeitgeberleistungen zum Thema Gesundheitsförderung
- Arbeitgeberleistung zu Prävention und Gesundheitsförderung, gemäß § 3 Nr. 34 EStG Leitfaden Prävention: Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanangement, Suchtmittelkonsum, etc.
- Gesundheitsbonus
- Übertarifliche Bezahlung
- 37 Stunden Woche
- 30 Tage Urlaub
- VWL nach 6 Monaten
- Weihnachts/-Urlaubsgeld
- Winterschutzbekleidung
- Jobrad
- Augenuntersuchungen und Impfungen vom Betriebsarzt